Pressestimmen
„(…) ist Band 4 – wie auch die übrigen bereits erschienen Bände (…) – uneingeschränkt zu empfehlen. Der Münchener Kommentar zum StGB wird nach Abschluss der Kommentierung in kürzester Zeit zum herausragenden Standardwerk unter den Großkommentaren zum StGB avancieren und die Praxis beeinflussen. Das er „das Zeug hierzu hat“, zeigt allein die Intensität seiner Rezeption durch die Rechtsprechung, insbesondere die des BGH.“
RA'in Sabine Benthin, München, in: Neue Justiz, 11/2006, zur 1. Auflage 2006
„(...) Der von den ersten beiden Bänden ausgehende insgesamt positive Eindruck hat sich bestätigt: Der MK bildet für Wissenschaft wie Praxis eine wertvolle Arbeitsgrundlage.“
Professor Dr. Karl Heinz Gössel, Richter am BayObLG a.D., in: Goltdamer`s Archiv für Strafrecht, 1 / 2006, zur 1. Auflage
„(...) Man wird wohl in der praktischen Arbeit mit dieser Kommentierung nichts vermissen.“
Professor Dr. Michael Hettinger, in: NJW, 14/2005, zur 1. Auflage
„(...) Der Verlag C.H. Beck hat eine größere Lücke in der Reihe seiner Münchener Kommentare geschlossen: mit einem neuen, auf sechs Bände angelegten Großkommentar zum Strafrecht. (...) Bereits die ersten Bände lassen erkennen: Der „MK“ wird sich am Markt durchsetzen. (...)“
Professor Dr. Karl Heinz Gössel, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 10/2004, zur 1. Auflage
„(...) der vorliegende Großkommentar mit seinen vielfältigen Literatur- und Rechtsprechungshinweisen allen im Strafrecht tätigen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten besonders zu empfehlen.“
Dr. Wolfgang Bär, in: MMR, 4/ 2004, zur 1. Auflage
„(...) Der Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch füllt eine Lücke, die angesichts der reichen Kommentarliteratur in diesem Bereich bisher kaum empfunden wurde. Dennoch ist er eine Bereicherung, die sicher ihren verdienten Platz finden wird, in der Praxis wie in der Wissenschaft.“
Peter Marx, Ministerialrat, in: Die Justiz, 11/ 2003, zur 1. Auflage
„(...) Fazit: Dieser Großkommentar bereichert die Landschaft der Kommentierungen zum StGB in erfreulicher Weise. Für den strafrechtlichen Spezialisten wird er in kurzer Zeit auch dank des vergleichsweise günstigen Preises zu einem Standardarbeitsmittel werden. In lesenswerter Weise stellt er die Probleme der einzelnen Vorschriften dar, bietet dem Praktiker raschen Zugriff auf präzise Informationen und gleichzeitig wissenschaftlich fundiertes Hintergrundwissen. Sollte der Beck-Verlag seinen ambitionierten Zeitplan für die Erstellung des Gesamtwerkes einhalten können und die angekündigten Bände in nämlicher Qualität wie die beiden bereits erschienen auf den Markt bringen, dann hat er die „Lücke“ in seiner Reihe der Münchner Kommentare in beeindruckender Weise geschlossen.“
Dr. Stephan Beukelmann/ Dr. Thomas Kuhn, München, in: Strafverteidiger Forum, August/ 2003, zur 1. Auflage
„(...) Zwischenfazit zu den ersten Bänden: Der Münchener Kommentar zum StGB reiht sich auf Anhieb in die Reihe zu Recht renommierter Werke ein.“
Prof. Dr. Michael Hettinger, Mainz, in: NJW, Heft 33/ 2003, zur 1. Auflage
„(...) Dieser Großkommentar bereichert die Landschaft der Kommentierungen zum StGB in erfreulicher Weise. Für den strafrechtlichen Spezialisten wird er in kurzer Zeit auch dank des vergleichsweise günstigen Preises zu einem Standardarbeitsmittel werden. In lesenswerter Weise stellt er die Probleme der einzelnen Vorschriften dar, bietet dem Praktiker raschen Zugriff auf präzise Informationen und gleichzeitig wissenschaftlich fundiertes Hintergrundwissen. Sollte der Beck-Verlag seinen ambitionierten Zeitplan für die Erstellung des Gesamtwerkes einhalten können und die angekündigten Bände in nämlicher Qualität wie die beiden bereits erschienenen auf den Markt bringen, dann hat er die „Lücke“ in seiner Reihe der Münchner Kommentare in beeindruckender Weise geschlossen.“
Dr. Stephan Beukelmann/ Dr. Thomas Kuhn, München, in: StraFo, August 2003, zur 1. Auflage