Pressestimmen
"Die neu bearbeiteten Bände des Staudinger stellen eine wissenschaftliche Leistung dar, die im Schrifttum unerreicht ist und angesichts jeglicher stofflichen Beschränkung der Autoren auch unerreichbar bleiben wird."
Egon Schneider in: Zeitschrift für die Anwaltspraxis 22.11/2010
"[...] dass der Staudinger nicht nur „lebt‟ (Hadding, WM 2001, 1835), er sich vielmehr in guter Verfassung befindet und nur unter geringfügigen altersüblichen Gebrechen leidet ‒ er erhebt nach wie vor und mit vollem Recht den Anspruch eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 174/2010
"Wie dem auch sei: 'Der Staudinger lebt' (Hadding, WM 2001, 1835) und erhebt mit vollem Recht den Anspruch als eines unverzichtbaren und führenden Großkommentars zum BGB."
Mathias Habersack in: ZHR 168/2004