Pressestimmen
"Ein Buch für alle, die zu Weihnachten mehr wissen wollen."
Thoralf Schwanitz, Andreas Kurz, Financial Times Deutschland, 15. Dezember 2009
"Rohes Schrift, die durchaus den Rang eines gewichtigen Standardwerkes beanspruchen kann, leistet einen erheblichen Beitrag zur Versachlichung der Debatte, die nicht selten mit kulturalistischen Zwischentönen angereichert ist."
Michael Kiefer, Die Tageszeitung, 17. Oktober 2009
"Begriffe wie Scharia und Fatwa sind längst Bestandteil des Diskurses hierzulande, ihre Bedeutung, ihre Geschichte kennen aber nur die wenigsten. Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe hat nun ein Buch vorgelegt, in dem er Geschichte und Praxis des islamischen Rechts dokumentiert. (...)
Weil (...) der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann – darum besteht dringender Aufklärungsbedarf, wenn es um das Verhältnis von Recht und Religion geht. Mathias Rohes Buch leistet dazu einen wichtigen Beitrag."
Alexandra Kemmerer, Deutschlandfunk, 17. August 2009
"Mathias Rohe, Jurist und Islamwissenschaftler, räumt in seinem umfassenden und fundierten Buch mit so manchem Vorurteil über das islamische Recht auf, das in westlichen Ländern sehr gerne mit drakonischen und gegen die Menschenrechte verstoßenden Strafen in Verbindung gebracht wird. Doch das islamische Recht hat deutlich mehr zu bieten, regelt neben Ehe- und Familienangelegenheiten beispielsweise auch Fragen des Vertrags- und Wirtschaftsrechts, des Gesellschafts- und Völkerrechts.
Das anspruchsvolle Werk führt durch die Entstehungsgeschichte und die Quellen des islamischen Rechtssystems, benennt grundlegende Unterschiede zwischen sunnitischen und schiitischen Interpretationen, und zeigt, wie unterschiedlich sich die Praxis der Rechtsfindung in den muslimischen Ländern, aber auch in Indien, Deutschland und Kanada darstellt."
Alexander Weinlein, Das Parlament, 27. Juli 2009
"Westliche Islamwissenschaftler verstehen sich von ihrer Forschungsrichtung her als Philologen, Religionswissenschaftler, Philosophen, Historiker oder Gesellschaftswissenschaftler, in der Regel aber haben sie keine juristische Ausbildung. Ihnen fehlen daher die grundlegenden rechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen, um sich fundiert zum islamischen Recht zu äußern. Doch es gibt Ausnahmen. Eine ist der Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe von der Universität Erlangen. In einem kenntnis- und faktenreichen Buch räumt er mit den gängigen Vorurteilen gegenüber der Scharia auf, macht aber zugleich mit der Problematik verschiedener Aspekte des islamischen Rechts bekannt. Er weist in einem rechtshistorischen Abschnitt seines Buches darauf hin, dass die Scharia kein kodifiziertes Recht darstellt, sondern vielmehr als ein System der Rechtsfindung beschrieben werden muss. (...)
Mathias Rohe zeigt verschiedene, sehr unterschiedliche Fallbeispiele aus Indien, Kanada und Deutschland auf. (...) In allen Fällen aber wird deutlich, dass den Vertretern des islamischen Rechts in den drei beschriebenen Staaten häufig grundlegende Kenntnisse ebendieses Rechts fehlen. Viele Konflikte ließen sich lösen, wenn die selbsternannten muslimischen Rechtsgelehrten etwas mehr von den vielfältigen Möglichkeiten wüssten, die das islamische Recht bereithält. Das Leben von Muslimen in der islamischen Welt und in der Diaspora könnte dann zu einer größeren Übereinstimmung der Normen ihrer Religion mit denen einer modernen Gesellschaft führen."
Peter Heine, Süddeutsche Zeitung, 8. Juni 2009