Zweiter Abschnitt. Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung. Ein Fragment
Zweiter Abschnitt. Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung. Ein Fragment
Dem Rechtshistoriker Joseph Georg Wolf ist es in sensibler editorischer Arbeit gelungen, das Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker zur Publikationsreife zu bringen. So kann der vollständige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und die aktualisierte Bibliographie eines Grundlagenwerks zur Römischen Rechtsgeschichte aus der Feder eines der bedeutendsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts der Öffentlichkeit übergeben werden.
Nach dem Tode des großen Gelehrten Franz Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft, ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur Römischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden könnte – editorische Probleme stellten sich in großer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbemühungen seines Nachlaßverwalters, des Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf, gelang es diesem schließlich dennoch, den vollständigen Haupttext des von Wieacker selbst für das Handbuch konzipierten und verfaßten Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewußt darauf verzichtet, die Anmerkungen über diese sieben Paragraphen hinaus zu erweitern, da gerade dieser Bereich in Wieackers Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekundärliteratur aufweist, daß dieser eigene Gestus des Autors nicht verfälscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle, von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu erarbeitete umfassende Bibliographie zu den weiteren Paragraphen beigegeben, die der Gliederung Wieackers folgt.
Zweiter Abschnitt. Die Jurisprudenz vom frühen Prinzipat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung
Dem Rechtshistoriker Joseph Georg Wolf ist es in sensibler editorischer Arbeit gelungen, das Manuskript des zweiten Bandes der Römischen Rechtsgeschichte von Franz Wieacker zur Publikationsreife zu bringen. So kann der vollständige Haupttext, ein Teil des wissenschaftlichen Apparats und die aktualisierte Bibliographie eines Grundlagenwerks zur Römischen Rechtsgeschichte aus der Feder eines der bedeutendsten Rechtshistoriker des 20. Jahrhunderts der Öffentlichkeit übergeben werden.
Nach dem Tode des großen Gelehrten Franz Wieacker 1994 schien es lange Zeit zweifelhaft, ob jemals das Manuskript des zweiten Bandes zur Römischen Rechtsgeschichte in Buchform vorgelegt werden könnte – editorische Probleme stellten sich in großer Zahl. Dank jahrelanger Rekonstruktionsbemühungen seines Nachlaßverwalters, des Freiburger Rechtshistorikers Joseph Georg Wolf, gelang es diesem schließlich dennoch, den vollständigen Haupttext des von Wieacker selbst für das Handbuch konzipierten und verfaßten Manuskripts und ebenso die wissenschaftlichen Annotationen zu den ersten sieben Paragraphen zu transkribieren. In Abstimmung mit dem Verlag wurde bewußt darauf verzichtet, die Anmerkungen über diese sieben Paragraphen hinaus zu erweitern, da gerade dieser Bereich in Wieackers Publikationen stets so viele Besonderheiten der wissenschaftlichen Durchdringung der Quellen sowie der Aufbereitung und Problematisierung der Sekundärliteratur aufweist, daß dieser eigene Gestus des Autors nicht verfälscht werden sollte. Statt dessen wurde dem Werk eine aktuelle, von dem Passauer Rechtshistoriker Ulrich Manthe in Zusammenarbeit mit Marius Bolten neu erarbeitete umfassende Bibliographie zu den weiteren Paragraphen beigegeben, die der Gliederung Wieackers folgt.